I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Produzenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Produzenten durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- und Videomaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Produzent diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Produzenten, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Produzent Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Produzenten anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Produzent nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Produzent ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Es ist grundsätzlich eine Korrekturschleife zwischen Vorführung des Rohschnitts und der finalen Lieferung im verhandelten Honorar enthalten. Jede weitere Korrekturschleife ist ein weiterer kostenpflichtiger Auftrag des Kunden und wird mit mindestens 150,00€ vergütet. Mit Korrekturschleifen sind Abstimmungsrunden zwischen dem Kunden und dem Produzenten gemeint, daher werden mit dem zu erbringenden Leistungsumfang und dem vereinbarten Preis auch die Anzahl der enthaltenen Korrekturschleifen vereinbart. Der Umfang einer Korrekturschleife kann folgende Änderungen beinhalten:
Darüber hinausgehende Änderungen bewirken automatisch eine zusätzliche Korrekturschleife, die separat berechnet wird.
4. Nach der vom Kunden bestätigten Rohschnittabnahme sind nachfolgende Leistungen nicht mehr ohne zusätzlich entstehende Kosten möglich. Die Kosten hierfür werden separat kalkuliert und sind damit auch nicht Bestandteil einer Korrekturschleife:
5. Nach der Endlieferung sind alle weiteren Änderungen, Erweiterungen, Formatänderungen, sowie sonstige Änderungen, die das erneute Öffnen des geschlossenen Filmprojekts bedeuten, kostenpflichtig. Sofern keine Archivierung des Projekts und Materials gebucht wurde, garantiert der Produzent nicht die Möglichkeit, das ursprüngliche Projekt erneut zu öffnen, da es keine Garantie für die Archivierung des Projekts und des Ausgangsmaterials seitens des Produzenten gibt.
6. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Produzenten ausgewählt.
7. Sind dem Produzenten innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bild- und Videomaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild- und Videomaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Videomaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Produzenten gelieferten Bild– und Videomaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bild– und Videomaterial bleibt Eigentum des Produzenten, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bild– und Videomaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bild– und Videomaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild– und Videomaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bild– und Videomaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Produzenten. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bild– und Videomaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bild– und Videomaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Bau-ray, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bild– und Videomaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
– jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bild– und Videodaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bild– und Videodaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bild– und Videomaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bild– und Videomaterials durch Foto/Video-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Produzenten und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bild– und Videomaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, gefilmt oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild– und Videomaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Produzenten vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild und Video.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Produzenten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1. Der Produzent übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild– und Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bild– und Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Produzent ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild– und Videomaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 50,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungend.
7. Im vereinbarten Honorar ist eine Korrektureschleife inklusive. Jede darüber hinausgehende Korrekturschleife wird gesondert vergütet und auf das Honorar angerechnet.
VII. Rückgabe des Bild– und Videomaterials
1. Analoges Bild– und Videomaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden, sofern es sich um ein in dieser Form nicht reproduzierbares Original handelt. Dies gilt insbesondere für analoges Bildmaterial, welches in analoger Form weiterverarbeitet, ergänzt oder verändert wurde. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist oder die Aufhebung der Rückgabepflicht bedarf der schriftlichen Genehmigung des Produzenten.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Ausnahmen zu dieser Regelung bedarf der Schriftform. Der Produzent haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Produzent auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild– und Videomaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bild– und Videomaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Produzenten schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bild– und Videomaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Produzenten.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Produzenten erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bild– und Videomaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Produzenten.